Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16317
LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00 (https://dejure.org/2000,16317)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.12.2000 - L 1 Al 51/00 (https://dejure.org/2000,16317)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - L 1 Al 51/00 (https://dejure.org/2000,16317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,16317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzahl der zulässigen Teilzeitbeschäftigungen i.R.d. Gewährung von Teil-Arbeitslosengeld; Legaldefinition der Teilzeit-Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 274
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00
    Dies folge auch aus § 8 SGB IV und einer Entscheidung des BSG vom 16.2.1983 ( Az: 12 RK 26/81 ).

    So hat das BSG mit Urteil vom 16.2.1983 (BSGE 55, 1 [BSG 16.02.1983 - 12 RK 26/81] ) entschieden, dass ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Ausgestaltung bei ein und demselben Arbeitgeber ausgeübte geringfügige Beschäftigungen als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu sehen sind.

  • LSG Saarland, 06.04.2000 - L 6 AL 36/99
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - L 1 Al 51/00
    Diese Rechtsprechung, die zur Auslegung des § 8 SGB IV und damit zu geringfügigen Beschäftigungen ergangen ist, kann jedoch nicht ohne weiteres auf die in § 150 SGB III nunmehr für das Teil-Alg geregelten Fälle übertragen werden (andere Ansicht wohl LSG für das Saarland, Urteil vom 6.4.2000, L 6 AL 36/99).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Dies hat das BSG zwar zu § 8 SGB IV (Zusammenrechnung zweier geringfügiger Beschäftigungen) entschieden (BSGE 55, 1 = SozR 2200 § 168 Nr. 7), und der Senat ist dem im Rahmen der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Alg beigetreten (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9, insbesondere S 14 mwN; vgl hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Dezember 2000 - L 1 AL 51/00 - NZS 2001, 274).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - L 16 KR 203/08

    Krankenversicherung

    Diese Formulierung ("Verminderung der Arbeitszeit", keine Beschränkung auf mehrere Arbeitgeber) hat dem BSG später (Urteil vom 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R - SozR 3-4300 § 150 Nr. 1) als Argumentationsgrundlage gedient, seine früher vertretene Rechtsauffassung zum Arbeitsförderungsrecht (BSG Urteil vom 06.02.1992 - 7 Rar 78/90 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 9; vgl. hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2000 - L 1 AL 51/00 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2001, 274)) zu revidieren und zu konstatieren, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Teilarbeitslosengeldes die Möglichkeit mehrerer Beschäftigungsverhältnisse bei nur einem Arbeitgeber gedanklich vorausgesetzt habe; wäre dies anders gewesen, so hätte es seinen Ausdruck im Wortlaut der Norm finden müssen, was jedoch gerade nicht der Fall sei.
  • LSG Hessen, 21.03.2001 - L 6 AL 765/00

    Teilarbeitslosengeldanspruch - mehrere Teilzeittätigkeiten bei dem selben

    Bei einer solchen Konstellation besteht aber kein Anlass, das Teilarbeitslosengeld für die im Gesetz vorgesehene begrenzte Zeit (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 15. Dezember 2000 -- L 1 AL 51/2000).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2002 - L 12 AL 80/01

    Arbeitslosenversicherung

    Als weitere Kriterien für die Abgrenzung, ob im vorliegenden Fall ein oder zwei Beschäftigungsverhältnisse vorliegen, ist darauf abzustellen, ob sich beide Tätigkeiten in zeitlicher und sachlicher Hinsicht und nach dem erzielten Entgelt trennen lassen (so schon: LSG Rheinland-Pfalz vom 15.12.2000 - L 1 AL 51/00 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2004 - L 5 AL 2017/03

    Erlöschen des Teilarbeitslosengeldanspruchs - Aufnahme einer

    Nachdem die Klägerin dagegen Klage beim Sozialgericht Heilbronn erhoben hatte (S 5 AL 2889/99), erkannte die Beklagte den geltend gemachten Anspruch in der Erörterungsverhandlung des Sozialgerichts vom 7. Juni 2001 im Hinblick auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2000 (L 1 AL 51/00, NZS 2001, 274) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht